elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

    Beschreibung

    Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

    Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
    • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Bearbeitungszeit 4 - 5 Wochen.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

      hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

      Bearbeitungszeit 4 - 5 Wochen.

      Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

      Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

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      Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

      • Worms-Neuhausen
      • Worms-Pfeddersheim
      • Worms-Rheindürkheim
      • Worms-Horchheim

        Online-Dienste

        Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

        Zuständigkeit

        Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

        Ansprechpartner

        Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

        Beschreibung

        Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

        In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

        Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
        --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
             oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

        Jetzt gleich online erledigen!
        Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

        Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

        • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
        • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
        Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Sie haben Fragen?
        Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

        Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
        Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

          Adresse

          Hausanschrift

          Postanschrift Folzstraße 5

          67547 Worms

          Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

          Öffnungszeiten

          Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

          Kontakt

          Kontaktperson

          • Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
          • Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)
          • Frau Astrid Sözbir (Teamleiterin)

            Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710

            Fax: +49 6241 853-3799

          • Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
          • Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)

            Telefon Festnetz: +49 6241 2696856

            Fax: +49 6241 268357

          • Frau Manuela Blüm (Sachbearbeiterin)
          • Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
          • Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
          • Frau Halide Düzgün (Sachbearbeiterin)
          • Frau Corinna Gerber (Sachbearbeiterin)
          • Frau Erika (Bürgerservicebüro Außenstelle Neuhausen) Guth (Sachbearbeiterin)

            Telefon Festnetz: +49 6241 8499949

            Fax: +49 6241 267767

          • Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
          • Frau Jenny König (Sachbearbeiterin)
          • Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)

            Telefon Festnetz: 06242 9906575

            Fax: 06242 901432

          • Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
          • Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
          • Frau Sabrina Röser (Sachbearbeiterin)
          • Frau Nicole Speicher (Sachbearbeiterin)
          • Frau Josephine Strauß (Sachbearbeiterin)
          • Frau Melanie Wagner (Sachbearbeiterin)
          • Frau Heike Weber (Sachbearbeiterin)
          • Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel (Sachbearbeiterin)

            Telefon Festnetz: 06247 9047900

          • Frau Luca Zemke (Sachbearbeiterin)

          Internet

          Version

          Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

          Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

          erforderliche Unterlagen

          • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

          Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
          • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
          • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

          Rechtsgrundlage(n)

          Verfahrensablauf

          Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

          Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

          Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

          Fristen

          Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
          Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

          Antragsfrist: 2 Monate (vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels)

          Kosten

          • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
          • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
          • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 
            • bis zur drei Monaten: 96,00 Euro
            • von mehr als drei Monaten: 93,00Euro 
          • Niederlassungserlaubnis:
            • für Hochqualifizierte:   147,00Euro 
            • zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 124,00 Euro
            • in den übrigen Fällen : 113,00 Euro

          Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.0 EUR

          Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.0 EUR

          Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 96.0 EUR

          Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 93.0 EUR

          Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte : Gebühr 147.0 EUR

          Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Gebühr 124.0 EUR

          Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen : Gebühr 113.0 EUR

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 ?
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 ?
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 ?

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Besonderheit:

          Ausstellung von Personalausweisen:

          Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes zusätzlich 13,00 Euro

          Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30,00 Euro

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 ?
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 ?
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 ?

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Besonderheit:

          Ausstellung von Personalausweisen:

          Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes zusätzlich 13,00 Euro

          Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30,00 Euro

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 03.12.2020

          Version

          Technisch erstellt am 04.08.2011 (von: Manuela Wolpiansky)

          Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Intern, System)

          Stichwörter

          Asyl, Flüchtlinge, Ausländer, eAT, elektronischer Aufenthaltstitel, Migration

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)