elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

    Beschreibung

    Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

    Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
    • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

      Ansprechpartner

      Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

      Beschreibung

      Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

      Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
      Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

      Jetzt gleich online erledigen!
      Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

      Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

      • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
      • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

      Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
      Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

      Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
      Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

        Adresse

        Hausanschrift

        Postanschrift Folzstraße 5

        67547 Worms

        Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

        Öffnungszeiten

        Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

        Kontakt

        Internet

        Version

        Technisch geändert am 12.06.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        erforderliche Unterlagen

        • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

        Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

        • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
        • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
        • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

        Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

        Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

        Fristen

        Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
        Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

        Antragsfrist: 2 Monate (vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels)

        Kosten

        • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
        • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
        • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 
          • bis zur drei Monaten: 96,00 Euro
          • von mehr als drei Monaten: 93,00Euro 
        • Niederlassungserlaubnis:
          • für Hochqualifizierte:   147,00Euro 
          • zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 124,00 Euro
          • in den übrigen Fällen : 113,00 Euro

        Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.00 EUR

        Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.00 EUR

        Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 96.00 EUR

        Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 93.00 EUR

        Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: Gebühr 147.00 EUR

        Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Gebühr 124.00 EUR

        Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen: Gebühr 113.00 EUR

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
        Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
        Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

        *Hinweis: 
        Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben am 03.12.2020

        Version

        Technisch geändert am 09.01.2024

        Stichwörter

        eAT, Ausländer, elektronischer Aufenthaltstitel, Migration, Flüchtlinge, Asyl

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de