Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen
Sie verfügen nicht um die finanziellen Mittel Ihrem Kind diverse Bildungs- oder Freizeitangebote zu finanzieren? Dann haben Sie die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendliche und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 €gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 150,00 Euro jährlich (100,00 Euro für das erste, 50,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, unabhängig von der Versetzungsgefährdung, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Befreiung der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, wendet Sie sich in der Regel an das Jobcenter.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist die zuständige Kreisverwaltung oder die Verwaltung der kreisfreien Stadt Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ausländerbehörde  (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!) Telefonzeiten aktuell:  Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Florian Philippi
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Besucheranschrift
Fax: 06352 710-232
E-Mail: fphilippi@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-166
Frau Alexandra Arendt
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Fax: 06352 710-232
E-Mail: aarendt@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-153
Frau Jutta Kedzierski
Hausanschrift
Fax: 06352 710-232
E-Mail: wohngeld@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-168
E-Mail: jkedzierski@donnersberg.de
E-Mail: bildungspaket@donnersberg.de
Frau Dagmar Stahl
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Telefon Festnetz: 06352 710-380
E-Mail: dstahl@donnersberg.de
Fax: 06352 710-232
Frau Jasmin Zepp
Hausanschrift
Fax: 06352 710-232
Telefon Festnetz: 06352 710-379
E-Mail: jzepp@donnersberg.de
E-Mail: wohngeld@donnersberg.de
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 43 Hilfe zur Pflege, Wohngeldstelle
Adresse
Postanschrift
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alexandra Arendt
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Fax: 06352 710-232
Telefon Festnetz: 06352 710-153
E-Mail: aarendt@donnersberg.de
Frau Jutta Kedzierski
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
E-Mail: jkedzierski@donnersberg.de
E-Mail: wohngeld@donnersberg.de
E-Mail: bildungspaket@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-168
Fax: 06352 710-232
Frau Dagmar Stahl
Postanschrift
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Hausanschrift
E-Mail: dstahl@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-380
Fax: 06352 710-232
Frau Jasmin Zepp
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-379
E-Mail: wohngeld@donnersberg.de
E-Mail: jzepp@donnersberg.de
Fax: 06352 710-232
Herr Florian Philippi
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Besucheranschrift
E-Mail: fphilippi@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-166
Fax: 06352 710-232
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule, KiTa, Hort
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Formulare
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag und müssen gesondert beantragt werden – jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen. Das betrifft insbesondere
- das Einkommen (z.B. Art und Höhe)
- den Familienstand
- die Bankverbindung
- den Wohnsitz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 25.09.2019
Stichwörter
Schülermonatskarte, Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Essensgeld, Sportverein, Klassenfahrt, Schüler, Mittagessen, Kindertagesstätte, Schulessen, Lernförderung, Hort, Essen