Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen

    Sie verfügen nicht um die finanziellen Mittel Ihrem Kind diverse Bildungs- oder Freizeitangebote zu finanzieren? Dann haben Sie die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendliche und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 €gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 150,00 Euro jährlich (100,00 Euro für das erste, 50,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, unabhängig von der Versetzungsgefährdung, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Befreiung der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt. 
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, wendet Sie sich in der Regel an das Jobcenter. 
    Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist die zuständige Kreisverwaltung oder die Verwaltung der kreisfreien Stadt Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Fachbereichsleitung: Gudrun Salewski

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 86

    67304 Eisenberg (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06351 407-401

    Fax: 06351 407-407

    E-Mail: info@eisenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Grundsicherung und Sozialversicherung
    • Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
    • Zivildienstleistende
    • Meldewesen, Servicebüro
    • Gleichstellungsstelle
    • Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
    • Senioren
    • Kindergärten
    • Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
    • Bestattungswesen
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • Kultur
    • Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
    • Freizeit und Sport

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 84

    67304 Eisenberg (Pfalz)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06351 407-414

    Fax: 06351 407-407

    E-Mail: info@eisenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Ausländerbehörde (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!) Telefonzeiten aktuell: Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    Fax: 06352 710-232

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 43 Hilfe zur Pflege, Wohngeldstelle

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 80

    67285 Kirchheimbolanden

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    Fax: 06352 710-232

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule, KiTa, Hort

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Hinweise für Donnersbergkreis: Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag und müssen gesondert beantragt werden - jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
    Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen. Das betrifft insbesondere

    • das Einkommen (z.B. Art und Höhe)
    • den Familienstand
    • die Bankverbindung
    • den Wohnsitz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Stichwörter

    Mittagessen, Schüler, Sportverein, Essen, Hort, Schülermonatskarte, Schulbedarf, Lernförderung, Essensgeld, Klassenfahrt, Kindertagesstätte, Mittagsverpflegung, Schulessen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de