Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen

    Sie verfügen nicht um die finanziellen Mittel Ihrem Kind diverse Bildungs- oder Freizeitangebote zu finanzieren? Dann haben Sie die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendliche und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 €gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 150,00 Euro jährlich (100,00 Euro für das erste, 50,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, unabhängig von der Versetzungsgefährdung, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Befreiung der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt. 
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.

    Hinweise für Trier: Bildungs- und Teilhabepaket

    • zusätzlicher Hinweis zur Förderung bis zum 18.Lebensjahr: 
      • bei Förderung bis zum 18. Lebensjahr kann die Leistung auch auf mehrere Aktivitäten aufgeteilt werden
      • zur Teilhabe von Kindern am sozialen und kulturellen Leben können nicht anderweitig verausgabte Mittel eines Bewilligungszeitraums angespart werden (15,00 Euro monatlich, maximal 180,00 Euro jährlich)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, wendet Sie sich in der Regel an das Jobcenter. 
    Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist die zuständige Kreisverwaltung oder die Verwaltung der kreisfreien Stadt Ansprechpartner.

    Hinweise für Trier: Bildungs- und Teilhabepaket

    Zuständig ist

    • das Amt für Soziales und Wohnen
      • bei Empfang von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
    • das Jobcenter
      • bei Empfang von Bürgergeld und Sozialgeld
        • zum Verständnis: wenn Eltern Bürgergeld erhalten, bekommen die Kinder Sozialgeld
    • das Jugendamt
      • bei Empfang von Wohngeld oder Kinderzuschlag
      • bei geringem Einkommen für Mittagessens-Zuschüsse für Essensgeld in Kitas oder Kinderhorten (Sozialfonds RLP)
    • das Amt für Schulverwaltung und Sport 
      • für bewilligte Anträge (von Jugendamt, Sozialamt oder Jobcenter) zur Abrechnung des Mittagsessens

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sichelstr. 8

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: schulverwaltungsamt@trier.de

    Stichwörter

    40

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: sozialamt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    50, Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Bildungs- und Teilhabepaket

    Adresse

    Hausanschrift

    Eurener Str. 48a

    54294 Trier

    Gebäude 4

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: jugendamt@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule, KiTa, Hort

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Hinweise für Trier: Bildungs- und Teilhabepaket

    • Antrag
    • ggf. Nachweis des Brutto-Einkommens der letzten 12 Kalendermonate (bei geringem Einkommen)

    Folgeantrag:

    • die Vorlage des neuen Bescheides über den Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist ausreichend

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag und müssen gesondert beantragt werden - jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
    Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Hinweise für Trier: Bildungs- und Teilhabepaket

    Beantragung

    • kann per Post (Einreichung aller Unterlagen) oder auch persönlich erfolgen
    • vor Antragstellung ist eine telefonische Beratung empfehlenswert

    Antrag erhältlich

    • im Fachamt
    • online
    • wird auch auf Wunsch per Post oder E-Mail gesendet

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen. Das betrifft insbesondere

    • das Einkommen (z.B. Art und Höhe)
    • den Familienstand
    • die Bankverbindung
    • den Wohnsitz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Stichwörter

    Schüler, Hort, Essen, Lernförderung, Schulbedarf, Essensgeld, Klassenfahrt, Kindertagesstätte, Schülermonatskarte, Sportverein, Mittagsverpflegung, Schulessen, Mittagessen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English