Betriebe gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung zertifizieren
Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Zertifikat.
Beschreibung
Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen, benötigten Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat. Dieses stellt Ihnen die zuständige Stelle aus.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung
Die zuständige Behörde zertifiziert die Betriebe, wenn diese nachweisen können, dass sie über
- ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
- die erforderliche gerätetechnische Ausstattung
verfügen.
Zuständigkeit
Für das Zertifizierungsverfahren sind die Struktur-und Genehmigungsdirektionen Nord (SGD Nord) und Süd (SGD Süd) zuständig, in deren Bezirk der Betrieb seinen Hauptsitz hat.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Aktuelles
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gewährleistet als obere Landesbehörde eine funktionale Aufgabenwahrnehmung unter Berücksichtigung der regionalen Belange im Norden des Landes Rheinland-Pfalz. Sie ist insbesondere zuständig für Aufgaben der Gewerbeaufsicht , der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes-, der Raumordung und Landesplanung, des Naturschutzes, des Bauwesens sowie der Entschädigung und Enteignung.
Beschreibung
Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:
Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:
Gewerbeaufsicht
Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.
Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen
Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der „Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal“ werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.
Welterbe Oberes Mittelrheintal
Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.
Adresse
Hausanschrift
Stadttheater
Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
Postfach 20 03 61
56003 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung
- Kopien der die betreffenden Tätigkeiten abdeckenden Sachkundebescheinigungen für das Personal.
Formulare
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung
Voraussetzungen
Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.
Eingetragene EMAS-Betriebe können die Bescheinigung erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Angaben ersichtlich sind:
- Name und Sitz des Betriebes
- Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen
- Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 16. April 2014über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17. November 2015 zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung
- § 6 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)--
- Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase--
- Verordnung 2015/2067 der Kommission vom 17. November 2015 zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Kühlaggregate in Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern und auf die Zertifizierung von Unternehmen
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Fristen
Seit 5. Juli 2009 benötigen alle Betriebe, die Installations-, Wartungs- und Instandsetzungsabreiten an Kälte-und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bzw. an Brandschutzsystemen durchführen, eine Zertifizierung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.
Kosten
Die Kosten für die Zertifizierung richtet sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020
Stichwörter
Instandhaltung, Warten, klimatauglich, Treibhausgasen, Dichtheitskontrolle, Klimaschutz, Gase, Zulassung reglementierter Berufe