Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung

    Betriebe gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung zertifizieren

    Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Zertifikat.

    Beschreibung

    Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen, benötigten Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat. Dieses stellt Ihnen die zuständige Stelle aus.

    Die zuständige Behörde zertifiziert die Betriebe, wenn diese nachweisen können, dass sie über

    • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
    • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

    verfügen.

    Zuständigkeit

    Für das Zertifizierungsverfahren sind die Struktur-und Genehmigungsdirektionen Nord (SGD Nord) und Süd (SGD Süd)  zuständig, in deren Bezirk der Betrieb seinen Hauptsitz hat.

    Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung
    • Kopien der die betreffenden Tätigkeiten abdeckenden Sachkundebescheinigungen für das Personal.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.

    Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.

    Eingetragene EMAS-Betriebe können die Bescheinigung erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Angaben ersichtlich sind:

    • Name und Sitz des Betriebes
    • Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen
    • Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Fristen

    Seit 5. Juli 2009 benötigen alle Betriebe, die Installations-, Wartungs- und Instandsetzungsabreiten an Kälte-und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bzw. an Brandschutzsystemen durchführen, eine Zertifizierung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.

    Kosten

    Die Kosten für die Zertifizierung richtet sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    klimatauglich, Dichtheitskontrolle, Klimaschutz, Treibhausgasen, Instandhaltung, Gase, Warten, Zulassung reglementierter Berufe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English