Lehrlingsrolle Eintragung
Lehrlingsrolle Eintragung
Beschreibung
Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer (HWK) zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen. In der Lehrlingsrolle eingetragene Lehrverhältnisse (Verzeichniss der Berufsausbildungsverhältnisse) sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (zum Beispiel Gesellenbrief).
Zuständigkeit
An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Pfalz
Adresse
Postanschrift
Postfach 26 20
67614 Kaiserslautern
Hausanschrift
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern
Kontakt
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz