Lehrlingsrolle Eintragung
Beschreibung
Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer (HWK) zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen. In der Lehrlingsrolle eingetragene Lehrverhältnisse (Verzeichniss der Berufsausbildungsverhältnisse) sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (zum Beispiel Gesellenbrief).
Zuständigkeit
An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Für nicht volljährige Auszubildende ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen
- Der Berufsbildungsvertrag ist von allen Vertragsbeteiligten auf jedem Vertragsexemplar und dem Antrag zu unterschreiben (Betriebsinhaber,
Ausbilder, Auszubildende(r), Erziehungsberechtigte bei Jungendlichen unter 18 Jahren)
- Bei verkürzter Ausbildungszeit entsprechende Zeugnisse beifügen
- Ggf. Abschlusszeugnis einer Berufsgrund- bzw. Berufsfachschule in Kopie beifügen
- Die persönliche und fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Unverzüglich nach dessen Abschluss, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung
Kosten
Prüfung und Eintragung des Ausbildungsvertrages sind Verwaltungstätigkeiten, deren Kosten nicht bereits durch den Handwerkskammerbeitrag
gedeckt sind.
Hierfür erhebt die Handwerkskammer daher eine Eintragungsgebühr.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz