Rechtsberatung - Registrierung
Beschreibung
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung auf dem Gebiet der
o gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung,
o des sozialen Entschädigungsrechts,
o des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden.
Ohne Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:
- Testamentsvollstreckung,
- Haus- und Wohnungsverwaltung,
- Fördermittelberatung.
Zuständigkeit
Landgericht Mainz
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Speicher - 03 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. (Terminabsprache möglich) Den zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie am besten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 06562 64-59
Telefon Festnetz: 06562 64-0
Kontaktperson
Herrn Jannik Klotz
Internet
Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche
Internet
Stichwörter
Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht
erforderliche Unterlagen
- zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
- Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetzes
- Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis erfolgt ist
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist und - wenn dies der Fall ist - eine Kopie des Bescheids
- Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde
- Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- § 12 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- § 13 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG)
- § 26 Insolvenzordnung (InsO)
- § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Fristen
Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz