Rechtsberatung - Registrierung
Beschreibung
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung auf dem Gebiet der
o gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung,
o des sozialen Entschädigungsrechts,
o des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden.
Ohne Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:
- Testamentsvollstreckung,
- Haus- und Wohnungsverwaltung,
- Fördermittelberatung.
Zuständigkeit
Landgericht Mainz
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
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Internet
Stichwörter
Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
- Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetzes
- Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis erfolgt ist
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist und - wenn dies der Fall ist - eine Kopie des Bescheids
- Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde
- Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- § 12 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- § 13 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG)
- § 26 Insolvenzordnung (InsO)
- § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Fristen
Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz