Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung
    99058017060000

    Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

    • natürlichen und 
    • juristischen Personen sowie
    • rechtsfähigen Personengesellschaften

    eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

    Hierzu gehören unter anderem: 

    • Uhrmacher,
    • Gold- und Silberschmiede,
    • Holzbildhauer, 
    • Segelmacher,
    • Schumacher, 
    • Müller, 
    • Brauer und Mälzer,
    • Textilreiniger, 
    • Gebäudereiniger,
    • Fotografen,
    • Buchbinder und
    • Geigenbauer.

    Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

    • Eisenflechter, 
    • Bodenleger, 
    • Metallschleifer und Metallpolierer,
    • Fahrzeugverwerter, 
    • Rohr- und Kanalreiniger,
    • Speiseeishersteller,
    • Kosmetiker und
    • Klavierstimmer.

    Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.

    Online-Dienst

    AntragsManager der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern

    ID: L100039_288546173

    Beschreibung

    Das Onlineformular für die Gewerbemeldung und ein Handwerksrollenformular (sofern notwendig) unterstützt sie mit einfacher Bedienung und vielen Informationen zu den einzelnen Fragen der Behörden. Die rechtsverbindliche Freigabe Ihrer Gewerbemeldung erfolgt im Rahmen einer Prüfung durch den Berater. Sie erhalten eine Bestätigung. Die Daten werden direkt an die Gewerbeämter weitergeleitet und sie können sofort mit ihrer Tätigkeit beginnen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2024
    Technisch geändert am 05.05.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die regionale Handwerkskammer (HWK).

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Pfalz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 26 20
    67614 Kaiserslautern

    Hausanschrift

    Am Altenhof 15
    67655 Kaiserslautern

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009
    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 14
    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 992233

    Fax: +49 6321 9932233

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021
    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
    • Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.

    Handlungsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern 

    https://www.handwerkskammer.de

    Liste aller zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2011
    Technisch geändert am 13.10.2025

    Stichwörter

    Handwerkskammer, Verzeichnis, Inhaber, Handwerkerverzeichnis, Handwerksordnung, Eintragung als Handwerker, handwerksähnliches Gewerbe, zulassungsfreies Handwerk, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, ohne Qualifikationsnachweis, Anmeldung handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige des Unternehmensstarts, Anzeige des Betriebsbeginns, Anmeldung zulassungsfreies Handwerk, Anlage B

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020