Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers

    Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes

    Beschreibung

    Nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin eines Gaststättenbetriebs darf dieser vom Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit ohne eigene Erlaubnis weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlaßverwalter, Nachlaßpfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Sie müssen es der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich melden, wenn sie den Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gaststättenbehörde.

    Für Rheinland – Pfalz ist dies

    • die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinden
    • die Verbandsgemeindeverwaltung der verbandsangehörigen Gemeinden

    sowie

    • die Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

     Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 2

    66907 Glan-Münchweiler

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag  08:30 - 12:00  Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgog.de

    Telefon Festnetz: 06373 504-0

    Fax: 06373 504-22100

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
    Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2017 (von: Webservice, Oberes Glantal)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, Oberes Glantal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • IHK-Unterrichtung bzw. Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
       
    • Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin

    Wird die Anzeige persönlich erstattet, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei einer Anzeige durch einen Bevollmächtigten, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Weiterführung des Betriebs unverzüglich anzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der/ die Weiterführungsberechtigte kann aber auch eine Erlaubnis gemäß Gaststättengesetz einholen. Das würde in Betracht kommen, wenn er/ sie bei der Hinzunahme von Räumen ohnehin eine Erlaubnis benötigt.

    Gleichzeitig muss eine Anzeige erstattet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2011 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)