Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers

    Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes

    Beschreibung

    Nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin eines Gaststättenbetriebs darf dieser vom Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit ohne eigene Erlaubnis weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlaßverwalter, Nachlaßpfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Sie müssen es der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich melden, wenn sie den Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

    Hinweise für Worms: Gaststätten - Erlaubnis

    Dem Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung obliegt die Durchführung des Gaststättengesetzes. Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Konzession). Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers müssen auch die örtlichen Gegebenheiten der Gaststätte stimmen.

    Bei Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft ohne Alkohlausschank ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gaststättenbehörde.

    Für Rheinland - Pfalz ist dies

    • die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinden
    • die Verbandsgemeindeverwaltung der verbandsangehörigen Gemeinden

    sowie

    • die Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

     Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • IHK-Unterrichtung bzw. Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
       
    • Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin

    Wird die Anzeige persönlich erstattet, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei einer Anzeige durch einen Bevollmächtigten, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

    Hinweise für Worms: Gaststätten - Erlaubnis

    siehe Downloads

      Formulare

      Es genügt ein formloser Antrag.

      Rechtsgrundlage(n)

      Fristen

      Sie müssen die Weiterführung des Betriebs unverzüglich anzeigen.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Der/ die Weiterführungsberechtigte kann aber auch eine Erlaubnis gemäß Gaststättengesetz einholen. Das würde in Betracht kommen, wenn er/ sie bei der Hinzunahme von Räumen ohnehin eine Erlaubnis benötigt.

      Gleichzeitig muss eine Anzeige erstattet werden.

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Version

      Technisch geändert am 23.08.2023

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de