Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe Erteilung
    99025011001000

    Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen

    Sie möchten Ihr erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben? Dafür benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Näheres erfahren Sie hier. 

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie – neben der Erlaubnis für das Gaststättengewerbe – eine Stellvertretungserlaubnis. Den Antrag stellen Sie als Inhaber der Gaststättenerlaubnis. Die Stellvertretungserlaubnis wird für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. 

    Wenn Sie Ihr Gaststättengewerbe durch mehrere Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertretung ausüben soll, eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis. Die Stellvertretungserlaubnis kann sowohl natürlichen als auch juristischen Personen erteilt werden. Eine Stellvertretungserlaubnis ist bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereinen nur erforderlich, wenn die Person, durch die das Gaststättengewerbe betrieben werden soll, nicht kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungs- oder geschäftsführungsbefugt ist. Organe juristischer Personen oder nichtrechtsfähiger Vereine bedürfen keiner Stellvertretungserlaubnis.  

    Der Stellvertreter führt den Betrieb in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung. Er handelt anstelle von Ihnen als Erlaubnisinhaber der Gaststättenerlaubnis und haftet bei Verstößen gegen das Gaststättengesetz.  

    Der Stellvertreter muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese Unterrichtung bescheinigen lassen. 

    Die Stellvertretungserlaubnis erlischt, sobald die dazugehörige Gaststättenerlaubnis erlischt oder wenn mit der Stellvertretung nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen wird bzw. die Stellvertretung seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wurde. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.

    Beschreibung

    Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Buchstraße 22

    76751 Jockgrim

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Kontakt

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Überweisung/Zahlschein
    • Paypal
    • Bargeldlose Zahlung
    • giropay
    • Kontaktlos bezahlen
    • Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05

    BIC: GENODE61BZA

    Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41

    BIC: SOLADES1SUW

    Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00

    BIC: GENODE61SUW

    Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 01.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 14

    67433 Neustadt an der Weinstraße

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 992233

    Fax: +49 6321 9932233

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Als zukünftiger Stellvertreter: 
     

    Folgende Unterlagen können angefordert werden  

    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, 
    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde, 
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, 
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, 
    • Führungszeugnis (Belegart „0“), 
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9), 
    • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3. 
    • bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis. 
    • Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen. 
    • Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen, 
    • außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Der Stellvertreter muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese Unterrichtung bescheinigen lassen. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob der Stellvertreter alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllt. 

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Stellvertretungserlaubnis. 

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so haben Sie dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie ohne die erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe durch einen Vertreter betreiben. In diesem Fall handelt auch der Stellvertreter ordnungswidrig.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2011

    Technisch geändert am 19.11.2025

    Stichwörter

    Gastronomie, Gaststättenerlaubnis, Ausschank Erlaubnis, Ausschank, Gewerbe ausüben, alkoholische Getränke, Restaurant, Stellvertretungserlaubnis, Schankerlaubnis, Speisewirtschaft, Gastwirtschaft, Gaststättengewerbe, Schankerlaubnis beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020