Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

    Rechtsanwalt – Zulassung

    Beschreibung

    Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung

    Voraussetzung:

    • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
    • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
    • Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.

    Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

    Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limburgerhof

    Aktuelles

    Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2019 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

     Nachweise

    • über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und
    • über die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage

    Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühren bei Antrag auf Zulassung : 200,00 €

    Für Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2011 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)