Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung
    99082002001000

    Rechtsanwalt – Zulassung

    Beschreibung

    Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung

    Voraussetzung:

    • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
    • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
    • Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.

    Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

    Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 14
    67433 Neustadt an der Weinstraße

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 992233

    Fax: +49 6321 9932233

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021
    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühren bei Antrag auf Zulassung : 200,00 €

    Für Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2011
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020