Rechtsanwalt – Zulassung
Beschreibung
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung
Voraussetzung:
- Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
- Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
- Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
Nachweise
- über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und
- über die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage
Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Link zu den §§ 4, 6, 7, 12 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Link zu § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)Datenschutzrechtlicher Hinweis
Kosten
Verwaltungsgebühren bei Antrag auf Zulassung : 200,00 €
Für Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz