Steuerberater Bestellung wieder
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    Steuerberater Wiederbestellung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige SteuerberaterInnen und Steuerbevollmächtigte wiederbestellt werden.

    Beschreibung

    Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1
    55131 Mainz

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Voraussetzungen

    Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit wiederbestellt werden.

    In das Verfahren der Wiederbestellung wird auch die Steuerberaterkammer eingebunden, der Sie zum Zeitpunkt des Erlöschens oder des Widerrufs der Bestellung angehörten.

    Als Steuerberater oder Steuerberaterin können Sie wiederbestellt werden, wenn

    • die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist,
    • eine rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf durch Begnadigung aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind oder
    • die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Versagung der Wiederbestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz möglich.

    Verfahrensablauf

    Die Wiederbestellung müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.

    • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
    • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
    • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

    Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2011
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Steuerbevollmächtigte, Steuerberater Bestellung wieder, Wiederbestellung, ehemalige Steuerberater

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020