Installateurverzeichnis: Eintragung
Beschreibung
Wenn Sie Installations- und Wartungsarbeiten an Wasserversorgungsanlagen ausführen wollen, müssen Sie sich in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Wasserversorgungsunternehmens eintragen lassen.
Voraussetzungen
- abgeschlossene Meisterausbildung oder gesonderter Sachkunde-Nachweis
- gegebenenfalls Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Nachweis der erforderlichen Werkstattausrüstung
Die Eintragung kann befristet werden. Über die Eintragung in das Installateurverzeichnis wird Ihnen ein Ausweis ausgestellt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Zentralverband Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland (ZVSHK/GED)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz