Installateurverzeichnis: Eintragung
Beschreibung
Wenn Sie Installations- und Wartungsarbeiten an Wasserversorgungsanlagen ausführen wollen, müssen Sie sich in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Wasserversorgungsunternehmens eintragen lassen.
Voraussetzungen
- abgeschlossene Meisterausbildung oder gesonderter Sachkunde-Nachweis
- gegebenenfalls Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Nachweis der erforderlichen Werkstattausrüstung
Die Eintragung kann befristet werden. Über die Eintragung in das Installateurverzeichnis wird Ihnen ein Ausweis ausgestellt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Zentralverband Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland (ZVSHK/GED)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz