Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) Ausstellung

    Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten

    Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.

    Beschreibung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 
    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für 

    • natürliche oder juristische Personen und 
    • rechtsfähige Personengesellschaften.

    Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt:

    • Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin, 
    • Betriebssitz, 
    • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke, 
    • Zeitpunkt der Eintragung,
    • gegebenenfalls Name der Betriebsleitung oder des Gesellschafters beziehungsweise der Gesellschafterin, der/die für die technische Leitung verantwortlich ist. 

    Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Altenhof 15

    67655 Kaiserslautern

    Postfachadresse

    Postfach 26 20

    67614 Kaiserslautern

    Kontakt

    Fax: +49 631 3677-180

    Telefon Festnetz: +49 631 3677-0

    E-Mail: info@hwk-pfalz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Handwerksregister, Eintragung Handwerksrolle, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, Nachweis Eintragung Handwerksrolle, Bescheinigung Handwerksrolle, Eintragung als Handwerker, Handwerkskammer, Handwerkerverzeichnis, zulassungspflichtiges Handwerk, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Handwerkskarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English