Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung

    Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

    Beschreibung

    Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
    Die einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

    • wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
    • wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

    Die einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

    • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
    • zuständige Stellen,
    • Kosten und
    • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

    Die einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
    Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

    Hinweis:
    Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

    Wenn Sie sich als gewerbetreibende oder freiberuflich tätige Person in Rheinland-Pfalz niederlassen wollen oder über nationale Landesgrenzen hinweg in Rheinland-Pfalz vorübergehend gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) zu wenden.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

    Beschreibung

    Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:

    Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:

    Gewerbeaufsicht

    Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.

    Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

    Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.

    Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen

    Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der "Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal" werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.

    Welterbe Oberes Mittelrheintal

    Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 3-5

    56068 Koblenz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadttheater
      Linie:
      • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
    Postfachadresse

    Postfach 20 03 61

    56003 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 120-2200

    Telefon Festnetz: +49 261 120-0

    E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 2-Bürgerdienste, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    56281 Emmelshausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06747 121-0

    Fax: 06747 121-159

    E-Mail: rathaus@vg-hm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

    Hinweis:
    Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
     

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweis: je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
     

    Voraussetzungen

    Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

    • Dienstleister,
    • Unternehmen,
    • Gründende und
    • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

    aus

    • der Bundesrepublik Deutschland,
    • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
    • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
      • Island,
      • Liechtenstein oder
      • Norwegen.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
    • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
    • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
       

    Fristen

    • bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

    Hinweis:
    Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
     

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bereitstellung von Informationen:
      • auf den Internetportalen: sofort
      • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
    • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
      • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
         

    Kosten

    Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.

    Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.

    Bundesländer ohne EA-Gebühren:

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    Bundesländer mit EA-Gebühren:

    • Baden-Württemberg
    • Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Sachsen

    Hinweis:
    Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.

    Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen erhalten Sie auf dem EAP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz.

     Informationen entnehmen Sie zudem der Broschüre "Behördenwege leicht gemacht", die Ihnen auf dem EAP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz zum Download zur Verfügung steht.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Informationen über Verbände und Organisationen, die Unternehmen und auch Kunden weitergehend beraten und unterstützen können, erhalten Sie vom EAP.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Berufsqualifikationsanerkennung, business, Single Point of Contact, Verwaltungsverfahren, SPOC, Gewerbe anzeigen, ausländische Berufsqualifikationsanerkennung, Unternehmen anmelden, Gewerbeabmeldung, EAP, Handwerk, Gewerbeummeldung, PSC, One-stop-shop, open a business, Vorhabenklärung, grenzüberschreitende Tätigkeiten, Hilfs- und Problemlösungsdienst, einheitliche Stelle, Point of Single Contact, Gewerbeanzeige, EUGO, Handwerksrolle, einheitliche Ansprechpartner, Gewerbemeldung, Dienstleistungen, start a business, Berufsanerkennung, Youreurope, Unternehmen, Unternehmen gründen, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, EA, Einzelhandel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English