Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen
Sie haben als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Bildungsfreistellung gewährt? Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.
Hinweise für Worms: Personalangelegenheiten Stadtverwaltung
Bearbeitung aller laufenden Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten (Zuständigkeiten siehe unten).
Bearbeitung aller laufenden Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten (Zuständigkeiten siehe unten).
Zuständigkeit
Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.03 Personal und Organisation
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  
Kontakt
E-Mail: personalamt@worms.de
Kontaktperson
Frau Leonie Ahlert
Telefon Festnetz: +49 6241 853-1323
Frau Merve Duran
Fax: +49 6241 853-1399
Telefon Festnetz: +49 6241 853-1307
Herr Mathias Herwig
Fax: +49 6241 853-1399
Telefon Festnetz: +49 6241 853-1306
Frau Magdalena Lieb
Telefon Festnetz: +49 6241 853-1308
Fax: +49 6241 853-1399
Herr Claudia Lisanti (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-1322
Fax: +49 6241 853-1399
Frau Daniela Mosa
Telefon Festnetz: +49 6241 853-1324
Herr Tassilo Steuerwald
Telefon Festnetz: +49 6241 853-1313
Fax: +49 6241 853-1399
Herr Achim Thorn (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-1325
Internet
Formulare
Die erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- das Arbeitsverhältnis beziehungsweise Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
- es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
- es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Ihr Beschäftigter hat sich bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung zur Weiterbildung angemeldet und die Bildungsfreistellung bei Ihnen fristgerecht schriftlich beantragt.
- Sie reichen den Erstattungsantrag fristgerecht ein.
- Im Anschluss erhalten Sie einen Vorbescheid.
- Nachdem Ihr Beschäftigter an der Weiterbildungsveranstaltung teilgenommen hat, reichen Sie die Ihnen vorgelegte Teilnahmebestätigung inklusive Antrag auf Auszahlung bei der zuständigen Stelle ein.
- Im Anschluss erhalten Sie einen finalen Bescheid zur Kostenerstattung durch die zuständige Stelle.
Fristen
Den Erstattungsantrag müssen Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung einreichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigen.
Hier soll jedoch unter Berücksichtigung der betrieblichen oder dienstlichen Belange Bildungsfreistellung gewährt werden.
Auf Antrag können Sie als Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Bemerkungen
Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Ihren beschäftigten beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 19.11.2024
Stichwörter
Weiterbildung, Berufsbildung, bezahlte Freistellung, Fortbildungsurlaub, Freistellungsanspruch, Weiterbildungsurlaub, Bildungsfreistellung, Bildungsfreistellung