Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen
Sie als Arbeitgeber haben Ihren Beschäftigten Bildungsfreistellung gewährt? Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.
Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Ihren Beschäftigten beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Zuständigkeit
Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Hochschule
Aufgabe des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz ist es unter anderem, Rahmenbedingungen für starke, offene und zukunftsorientierte Hochschulen zu schaffen. Mit dem Hochschulgesetz werden einerseits Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt und andererseits die Bedingungen für ein erfolgreiches und flexibles Studium und für gute Lehre geschaffen. Im Rahmen der Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre werden die aufgebauten Studienplätze bedarfsgerecht erhalten und die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen verbessert. Das Konzept der offenen Hochschule wird erfolgreich fortgesetzt. Das Ministerium unterstützt die Hochschulen ebenso wie die Universitätsmedizin Mainz dabei, ihr attraktives und qualitativ hochwertiges Studienangebot weiterzuentwickeln und ihr Profil zu schärfen. Regional verankerte und international sichtbare Hochschulen stärken den Standort Rheinland-Pfalz im Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Forschung und Bauen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Die Forschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entwickelt sich leistungsstark und dynamisch. Dies unterstützt die Forschungsförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, die eine breite Basisförderung mit der gezielten Unterstützung der Leistungsspitze kombiniert und in innovativen Forschungsgebieten wie beispielsweise in der Künstlichen Intelligenz und der Gesundheitsforschung leistungsstarke Schwerpunkte setzt. Am Bedarf von Forschung und Lehre orientierte Infrastrukturmaßnahmen tragen zur Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts Rheinland-Pfalz insgesamt bei. Durch die gezielte Bündelung von Kompetenzen der verschiedenen Akteure in der Forschung wird die internationale Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Forschungs- und Hochschullandschaft weiter gesteigert.
Gesundheit
In der Gesundheitspolitik hat die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung allerhöchste Priorität. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger den gleichen Zugang zu hochwertiger und bezahlbarer medizinischer Versorgung haben, egal ob sie in einer Stadt oder in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz leben. Deshalb fördert sie die systematische Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie neue Behandlungskonzepte und innovative medizinische Produkte.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Es ist ein Antragsvordruck zu verwenden. Diese finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- das aktuelle Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
- es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
- Es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Ihr Beschäftigter hat sich bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung zur Weiterbildung angemeldet und die Bildungsfreistellung bei Ihnen 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich geltend gemacht
- Mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn reichen Sie den Erstattungsantrag bei der zuständigen Stelle ein
- Im Anschluss erhalten Sie einen Vorbescheid
- Nach Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung durch den Beschäftigen, reichen Sie dessen Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Stelle ein
- Im Anschluss erhalten Sie einen finalen Bescheid zur Kostenerstattung durch die zuständige Stelle.
Fristen
Den Erstattungsantrag müssen Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung, einreichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt.
Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können auf Antrag vom Land eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.
Unterstützende Institutionen
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.12.2019
Stichwörter
bezahlte Freistellung, Bildungsfreistellung, Freistellungsanspruch, Fortbildungsurlaub, Weiterbildung, Berufsbildung, Weiterbildungsurlaub, Bildungsfreistellung