Bildungsurlaub Abrechnung

    Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen

    Sie als Arbeitgeber haben Ihren Beschäftigten Bildungsfreistellung gewährt? Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen  für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.

    Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Ihren Beschäftigten beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb  von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.

    Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf  Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

    Zuständigkeit

    Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

    Beschreibung

    Hochschule

    Aufgabe des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz ist es unter anderem, Rahmenbedingungen für starke, offene und zukunftsorientierte Hochschulen zu schaffen. Mit dem Hochschulgesetz werden einerseits Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt und andererseits die Bedingungen für ein erfolgreiches und flexibles Studium und für gute Lehre geschaffen. Im Rahmen der Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre werden die aufgebauten Studienplätze bedarfsgerecht erhalten und die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen verbessert. Das Konzept der offenen Hochschule wird erfolgreich fortgesetzt. Das Ministerium unterstützt die Hochschulen ebenso wie die Universitätsmedizin Mainz dabei, ihr attraktives und qualitativ hochwertiges Studienangebot weiterzuentwickeln und ihr Profil zu schärfen. Regional verankerte und international sichtbare Hochschulen stärken den Standort Rheinland-Pfalz im Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

    Forschung und Bauen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

    Die Forschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entwickelt sich leistungsstark und dynamisch. Dies unterstützt die Forschungsförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, die eine breite Basisförderung mit der gezielten Unterstützung der Leistungsspitze kombiniert und in innovativen Forschungsgebieten wie beispielsweise in der Künstlichen Intelligenz und der Gesundheitsforschung leistungsstarke Schwerpunkte setzt. Am Bedarf von Forschung und Lehre orientierte Infrastrukturmaßnahmen tragen zur Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts Rheinland-Pfalz insgesamt bei. Durch die gezielte Bündelung von Kompetenzen der verschiedenen Akteure in der Forschung wird die internationale Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Forschungs- und Hochschullandschaft weiter gesteigert.

    Gesundheit

    In der Gesundheitspolitik hat die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung allerhöchste Priorität. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger den gleichen Zugang zu hochwertiger und bezahlbarer medizinischer Versorgung haben, egal ob sie in einer Stadt oder in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz leben. Deshalb fördert sie die systematische Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie neue Behandlungskonzepte und innovative medizinische Produkte.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittlere Bleiche 61

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

    Fax: +49 6131 16-2997

    E-Mail: poststelle@mwg.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Es ist ein Antragsvordruck zu verwenden. Diese finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.

    Voraussetzungen

    • das aktuelle Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
    • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
    • Es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Ihr Beschäftigter hat sich bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung zur Weiterbildung angemeldet und die Bildungsfreistellung bei Ihnen 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich geltend gemacht
    • Mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn reichen Sie den Erstattungsantrag bei der zuständigen Stelle ein
    • Im Anschluss erhalten Sie einen Vorbescheid
    • Nach Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung durch den Beschäftigen, reichen Sie dessen Teilnahmebestätigung  bei der zuständigen Stelle ein
    • Im Anschluss erhalten Sie  einen finalen Bescheid zur Kostenerstattung durch die zuständige Stelle.

    Fristen

    Den Erstattungsantrag müssen Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung, einreichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt.

    Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können auf Antrag vom Land eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.

    Unterstützende Institutionen

    Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Berufsbildung, Weiterbildung, Freistellungsanspruch, Fortbildungsurlaub, bezahlte Freistellung, Weiterbildungsurlaub, Bildungsfreistellung, Bildungsfreistellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English