• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Anerkennung

Chemikalien-Klimaschutz: Sachkundebescheinigung - ausstellen

Beschreibung

Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase rückgewinnen, benötigen Sie u.a. eine Sachkundebescheinigung, damit Sie Ihre Tätigkeit ausführen dürfen. 
 

Diese betrifft beispielsweise folgende Tätigkeiten:

  • Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
  • Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
  • Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
  • Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen und
  • Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.

Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen müssen Sie grundsätzlich eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an

  1. die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Innung,
  2. Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betriebe, die durch die zuständige Behörde eine entsprechende Bescheinigung als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen anerkannt sind.

Sie können  sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Adresse

Hausanschrift

Schloßstr. 2

56068 Koblenz

Postanschrift

Postfach 20 08 62

56008 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 106-0

Fax: +49 261 106-234

E-Mail: service@koblenz.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 22.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Bei folgenden Fällen müssen Sie zudem:

  • Im Fall von Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.
  • Im Falle von Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.
  • Im Falle von Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.
  • Im Falle von Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.
  • Im Falle von Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen erfolgreich an einem Trainingsprogramm teilgenommen haben.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020