Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung Zulassung

    Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich

    • Affen und Halbaffen sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
    • Nutz- und Zuchtgeflügel (einschließlich Eintagsküken) in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen, 
    • Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück, 
    • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
    • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

    in andere EU-Staaten verbringen wollen oder ein Viehhandelsunternehmen, einen Händlerstall oder eine Sammelstelle für Nutztiere betreiben wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.

    Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt der zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 8 - Tiergesundheit und Tierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 56

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr ; Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2021

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.

    Formulare

    Anträge auf Zulassung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    Die Zulassung/Registrierung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz 37,00 € bis 131,00 €).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020