Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

    Beschreibung

    Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde.

    Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Pirmasens

    Aktuelles

    Die Stadt Pirmasens ist eine kreisfreie Stadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Exerzierplatzstraße 17

    66953 Pirmasens

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2763

    66933 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Rathaus am Exerzierplatz. Einzelne Dienststellen können abweichende Besuchs- und Öffnungszeiten haben. 

    Kontakt

    E-Mail: info@pirmasens.de

    Telefon Festnetz: 06331 84-00

    Fax: 06331 842-540

    Version

    Technisch erstellt am 19.06.2019

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • die Urkunde über die Zertifizierung als Fachbetrieb, ausgestellt durch eine anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder eine Technische Überwachungsorganisation

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Falls die Fachbetriebseigenschaft verneint wird: Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.

    Fristen

    Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.

    Kosten

    Keine.

    Unterstützende Institutionen

    Die Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz, Montabaur, Trier) bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Kaiserslautern, Mainz, Neustadt a.d.W.).

    Das Institut für Wärme und Öltechnik hat eine Liste zugelassener Fachbetriebe veröffentlicht.

    Die örtlich zuständige untere Wasserbehörde informiert Sie, welche Tätigkeit an einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Fachbetriebspflicht unterliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020