Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde.
Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Licht-Lautwein
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2431
E-Mail: Anja.Licht-Lautwein@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42431
Herr Keith Philipp Surlemont
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Philipp.Surlemont@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42185
Telefon Festnetz: 06571 14-2185
Frau Tamara Schmitt
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2079
Fax: 06571 14-42079
Frau Ulrike Klein-Merten
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Ulrike.Klein-Merten@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2416
Fax: 06571 14-42416
Internet
Formulare
Anzeige nach § 40 AwSV
Weitere Informationen
Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.
erforderliche Unterlagen
- die Urkunde über die Zertifizierung als Fachbetrieb, ausgestellt durch eine anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder eine Technische Überwachungsorganisation
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Falls die Fachbetriebseigenschaft verneint wird: Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.
Fristen
Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.
Kosten
Keine.
Unterstützende Institutionen
Die Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz, Montabaur, Trier) bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Kaiserslautern, Mainz, Neustadt a.d.W.).
Das Institut für Wärme und Öltechnik hat eine Liste zugelassener Fachbetriebe veröffentlicht.
Die örtlich zuständige untere Wasserbehörde informiert Sie, welche Tätigkeit an einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Fachbetriebspflicht unterliegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz