Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

    Beschreibung

    Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde.

    Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Umweltordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustinerhof

    54290 Trier

    Verw.-Geb. VI

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: umwelt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    63, Untere Wasserbehörde, Wasser

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • die Urkunde über die Zertifizierung als Fachbetrieb, ausgestellt durch eine anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder eine Technische Überwachungsorganisation

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Falls die Fachbetriebseigenschaft verneint wird: Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.

    Fristen

    Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.

    Kosten

    Keine.

    Unterstützende Institutionen

    Die Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz, Montabaur, Trier) bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Kaiserslautern, Mainz, Neustadt a.d.W.).

    Das Institut für Wärme und Öltechnik hat eine Liste zugelassener Fachbetriebe veröffentlicht.

    Die örtlich zuständige untere Wasserbehörde informiert Sie, welche Tätigkeit an einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Fachbetriebspflicht unterliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de