Daten der Handwerksregister Übermittlung als Einzelauskunft

    Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen

    Sie benötigen Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder wollen wissen, ob diese ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurden? Dann können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben benötigen oder wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).  

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Rheinhessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dagobertstr. 2

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 9992-0

    Fax: +49 6131 9992-63

    E-Mail: hwk@hwk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Um eine Auskunft aus der Handwerksrolle zu erhalten, ist es erforderlich, ein berechtigtes Interesse  glaubhaft darzulegen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen.

    Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragen Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle. Sie müssen genau angeben, für welchen Zweck Sie diese Daten benötigen. Sofern kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen dagegenspricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

    Kosten

    Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Innung, Handwerkskammer, HWO, Handwerksbetrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English