Handwerksrolleneintragung mit Meisterprüfungszeugnis
Sie haben erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt und möchten selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben? Dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb vorher in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie sich nach der erfolgreichen Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk als stehendem Gewerbe selbständig machen möchten, müssen Sie sich vorher in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.
Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem
- natürliche Personen,
- rechtsfähige Personengesellschaften oder
- juristische Personen sowie
- den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
- das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
- wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.
Als Betriebsleitung kommen in Frage:
- Inhaberinnen oder Inhaber des Handwerksbetriebs oder
- angestellte Personen des Handwerksbetriebs
Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).
Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Online-Dienst
AntragsManager der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer in Rheinland-Pfalz, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
Hausanschrift
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 261 1202222
Telefon Festnetz: +49 261 1208822222
Internet
Voraussetzungen
Sie, der oder die für die technische Leitung des Betriebes verantwortliche persönlich haftende Gesellschafterin oder Gesellschafter oder Ihre Betriebsleitung benötigen eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung
- in dem zulassungspflichtigen Handwerk oder
- in einem mit diesem verwandten Handwerk
mit dem Sie sich als stehendem Gewerbe selbständig machen wollen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.
- Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.
- Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.
Verfahrensablauf
Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
- Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer ein.
- Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und anhand des Zeugnisses, ob der Schwerpunkt des Abschlusses dem Handwerk entspricht, das Sie ausüben wollen.
- Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die voraussichtliche Eintragung vorab mitgeteilt.
- Ist die Eintragung erfolgt, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung von Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer. Ihr Betrieb erhält die sogenannte Handwerkskarte.
- Falls die Eintragung abgelehnt wird, erhalten Sie einen Bescheid von der örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt.)
Kosten
Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2023
Stichwörter
Handwerkskammer, Handwerksrolle, Handwerksbetrieb, Meisterprüfung, Meisterbrief, Handwerkerregister, Selbstständiger Handwerker, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Eintragung als Handwerker, Verwandtes Handwerk, Zulassung als selbstständiger Handwerker, Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke, Großer Befähigungsnachweis, Eintragung in die Handwerksrolle, Betriebsverantwortlicher / Betriebsverantwortliche, Betriebsverantwortlicher, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Handwerk, Betriebsleiter, Handwerkerverzeichnis, Handwerksregister, Handwerksrolleneintragung, zulassungspflichtiges Handwerk, Verzeichnis zulassungspflichtige Handwerkbetriebe, Eintragung in Handwerksrolle, Meisterprüfungszeugnis, Zulassung selbstständiger Handwerker, Handwerker