Gaststättenbetrieb Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben wollen, obwohl die beantragte Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt ist (Bearbeitungszeit!), benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter/ die Stellvertreterin betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Hinweise für Worms: Gaststätten - vorübergehende Erlaubnis
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wenn Sie bei einem Hof-, Vereins- oder Volksfest alkoholische Getränke gegen Entgelt ausschenken möchten, benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Die Schankerlaubnis sollten Sie spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beantragen. Sie erhalten zu der Schankerlaubnis ein Merkblatt, das eine Reihe von Auflagen beinhaltet. Die Einhaltung dieser Auflagen wird stichprobenartig von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gaststättenbehörde.
In Rheinland - Pfalz ist dies
- Die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde
- Die Verbandsgemeindeverwaltung
Sowie
- Die Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Es ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Gaststätte liegt.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Internet
Formulare
Antrag zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft auf Widerruf
erforderliche Unterlagen
Als zukünftige/r Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:
- formloser schriftlicher Antrag
Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
- Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts
- ein Führungszeugnis
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß dem Gaststättengesetz oder ein entsprechender Berufsabschluss
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Formulare
Der Antrag auf eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis ist vom Antragsteller der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Diese Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.
Kosten
Die Erteilung einer vorläufigen Stellvertretererlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Hinweise für Worms: Gaststätten - vorübergehende Erlaubnis
Die Genehmigungsgebühr richtet sich nach der Größe der bewirteten Fläche. Die Gebühr beträgt 33,00 € je Veranstaltungstag.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gastronomie, Konzession