Tierärztin/ Tierarzt: vorübergehende Ausübung des Berufs ohne Approbation - Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt aus einem nicht EU-Mitgliedstaat besitzen, jedoch keine Approbation, und den tierärztlichen Beruf nur vorübergehend ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung
- Tierärztin bzw. Tierarzt
zu führen.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer der tierärztlichen Tätigkeit von höchstens vier Jahren erteilt oder verlängert werden. Eine weitere Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis ist nach den Voraussetzungen der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) möglich.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Die Aufgaben spiegeln sich im organisatorischen Aufbau in fünf Abteilungen wieder:
- Abteilung Zentrale Dienste
- Abteilung Fachaufsicht und Risikomanagement
- Abteilung Humanmedizin
- Abteilung Tiermedizin
- Abteilung Lebensmittelchemie
Die Hauptdienststelle und die Abteilung Fachaufsicht und Risikomanagement befinden sich in Koblenz. Die Institute der Abteilung Humanmedizin befinden sich in Koblenz, Trier und Landau, die Institute der Abteilung Tiermedizin in Koblenz und die Institute für Lebensmittelchemie in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier.
Rund 540 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt das LUA an seinen fünf Standorten in Rheinland-Pfalz. Die Abteilung Zentrale Dienste kümmert sich mit den Verwaltungen vor Ort darum, dass die Beschäftigten optimal arbeiten können.
Die Abteilung Fachaufsicht und Risikomanagement hat in der Lebensmittelüberwachung die Fachaufsicht über die Vollzugsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie koordiniert und organisiert Überwachungsmaßnahmen, und überwacht Rückrufaktionen von nicht verkehrsfähigen oder gesundheitlichschädlichen Produkten.
Außerdem ist in der Abteilung die rheinland-pfälzische Kontaktstelle für das europäische Schnellwarnsystem angesiedelt.
Die Abteilung hat drüber hinaus die Fachaufsicht über die Vollzugsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte für die Bereiche Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierkörperbeseitigung. Spezialisierte Tiergesundheitsdienste beraten die Tierhalter im Land im Bemühen um gesunde und Leistungsfähige Tierbestände.
Die Abteilung Humanmedizin ist landesweit die fachliche Leit-, Untersuchungs- und Beratungsstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst mit den Aufgabengebieten Infektionsprävention und Hygiene, Schutz vor übertragbaren Krankheiten und mikrobiologische Untersuchung von Lebensmitteln. Das LUA ist zudem die zentrale Meldestelle des Landes Rheinland-Pfalz für Infektionskrankheiten beim Menschen.
An drei Gesundheitsfachschulen in Koblenz und Trier werden Pharmazeutisch-technische (PTA) und Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA) ausgebildet.
Die Abteilung Tiermedizin weist Tierkrankheiten und Tierseuchen nach. Ein Schwerpunkt ist die Diagnostik von Krankheitserregern, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Wichtig ist auch die Diagnostik von Krankheiten, die in Nutztierbeständen einen großen wirtschaftlichen Schaden anrichten können.
Vom Tier stammende Lebensmittel werden hier auf Hygiene und rechtskonforme Beschaffenheit untersucht.
Die Abteilung Lebensmittelchemie untersucht und beurteilt die Qualität und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln, Bedarfsgegenstände, Wein, Arzneimitteln und Kosmetik. Im Vordergrund steht die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz. Um sie darüber hinaus vor Täuschung zu schützen, überprüft das LUA auch die Kennzeichnung und Zusammensetzung der Waren: Was auf der Verpackung drauf steht, muss drin sein - und was drin ist, muss auch draufstehen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Schriftliche Erklärung, wonach zurzeit/innerhalb der letzten 6 Monate kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist/war
- Schriftliche Erklärung, wonach Sie nur bei dem Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes beantragt haben
- eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgebübten Erwerbstätigkeiten (aktueller Lebenslauf)
- gültiger Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern ggfs. Heiratsurkunde.
- Sofern der geführte Name von der Geburtsurkunde abweicht, ist die Vorlage der entsprechenden Nachweise z.B. Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht oder die offizielle Bescheinigung über eine Namensänderung vorzulegen.
- Nachweis der Straffreiheit durch Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses Belegart "O". Dieses ist bei der Meldestelle Ihres Wohnortes zu beantragen.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein.
Kann das amtliche Führungszeugnis nicht vorgelegt werden, so kann an dessen Stelle ein Straffreiheitsnachweis des Herkunftsmitgliedstaates (Strafregisterauszug oder falls ein solcher nicht ausgestellt wird, eine Bescheinigung über eine eidesstattliche Erklärung) eingereicht werden. Der ausländische Straffreiheitsnachweis darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. - Ärztliches Attest, ausgestellt von einer Ärztin/einem Arzt aus einem EU-Mitgliedstaat wonach keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ungeeignet ist, Das ärztliche Attest darf bei Antragseingang nicht älter als ein Monat sein.
- Arbeitsvertrag/ Einstellungszusage bei einem in Rheinland- Pfalz niedergelassenen Tierarzt.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag muss vor dem tierärztlichen Tätigwerden gestellt werden.
Kosten
Die Erteilung der vorläufigen Berufserlaubnis des tierärztlichen Berufs ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz:100,00 Euro bis 200,00 Euro).
Hinweise (Besonderheiten)
Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Berufserlaubnis kann zu strafrechtlichen Folgen führen.
Ebenfalls sind die Regelungen des Arzneimittelgesetzes zu beachten.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tierarzt ohne Approbation