Hufbeschlagschmied Anerkennung

    Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

    Sie wollen als Hufbeschlagschmied tätig werden? Dann müssen Sie sich anerkennen lassen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Ein Hufschmied in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist oder eine Spezialistin für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

    Das Gesetz stellt die Durchführung des Huf- und Klauenbeschlag unter einen speziellen Schutz. Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von Personen ausgeübt werden, die geprüfte und staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede sind.

    Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:

    • Ein vierwöchiger Einführungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule vor Aufnahme der Beschäftigung
    • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung bei einem – oder aufgeteilt bei verschiedenen – staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied (Berichtsheft erforderlich), der seit mindestens 3 Jahren nach Anerkennung ein Gewerbe betreibt
    • ein viermonatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule
    • Prüfung zum Hufbeschlagschmied oder zur Hufbeschlagschmiedin

    Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

    Zuständigkeit

    Für die Anerkennung ist die zuständige Behörde des Landes zuständig, in dem der Huf- und Klauenbeschlag bzw. eine Lehrtätigkeit erstmals ausgeübt werden soll.

    In Rheinland-Pfalz ist zuständige Behörde die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Abteilung 4) in Trier.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

    Aktuelles

    Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.

    Beschreibung

    Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

    Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

    Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

    Kommunale und hoheitliche Aufgaben

    Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

    Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

    Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

    Schulen

    Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    54290 Trier

    Postanschrift

    Postfach 13 20

    54203 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9494-0

    Fax: +49 651 9494-170

    E-Mail: poststelle@add.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.12.2009 (von: Christian Prochaska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei einer in Deutschland absolvierten Ausbildung:

    • Ausweisdokument
    • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • Nachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 20 Std/Woche)
    • Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge
    • Nachweis über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis)

    Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:

    • Ausweisdokument
    • gleichgestelltes Prüfungszeugnis,
    • ein Nachweis über die zur Ausübung des Berufs erforderliche Zuverlässigkeit (Beantragung eines Führungszeugnisses oder Vorlage einer Bestätigung des Landes, in dem das Prüfungszeugnis erworben wurde, aus der ersichtlich ist, dass keine Verstöße gegen den Tierschutz begangen wurden

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied wird erteilt, wenn

    • eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Hufbeschlagschmied, der nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt
    • der Besuch der erforderlichen Lehrgänge und eine erfolgreich bestandene Prüfung und
    • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit
      nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag inkl. der erforderlichen Nachweise der der zuständigen Stelle ein
    • Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied erteilt

    Fristen

    Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn der Antrag auf Anerkennung gestellt wurde, wird die zuständige Stelle zeitnah hierüber entscheiden.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Hufbeschlagschmied Anerkennung

    Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied: 300,00 bis 500,00 EUR

    Gebühr 300.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die vorgeschriebene staatliche Anerkennung den Huf- und Klauenbeschlag als Hufbeschlagschmied oder die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen als Hufbeschlaglehrschmied ausübt, handelt ordnungswidrig (§ 9 HufBeschlG).  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 18.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)