Meldung einer Tierhaltung

    Beschreibung

    Die Haltung von folgenden Tieren  müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

    • Rinder
    • Schweine (auch Minipigs)
    • Schafe
    • Ziegen
    • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
    • Hühner
    • Enten
    • Gänse
    • Fasane
    • Perlhühner
    • Rebhühner
    • Tauben
    • Truthühner
    • Wachteln
    • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
    • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
    • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
    • andere Klauentiere
    • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
    • Bienen und Hummeln

    Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.

    Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im "Herkunfts- und Informationssystem Tier" (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Meldung einer Tierhaltung

    Für die Anmeldung der Tiere benutzen Sie bitte das folgende Formular:  LINK

    Weiterhin sind alle Eigentümer von Rindern, Schweinen, Schafen,  Ziegen und Pferden sowie Bienenvölkern verpflichtet, die Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu melden. Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung in Rheinland-Pfalz von mindestens einem Tier einer der o.a. Tierarten.

    www.tierseuchenkasse-rlp.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Ludwigstraße 99

    67165 Waldsee

    Kontakt

    Fax: 06236 4182-99

    Telefon Festnetz: 06236 4182-0

    E-Mail: info@vg-rheinauen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Brand- und Katastrophenschutz 

    Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt

    Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde 

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Verbraucherschutz, Veterinärwesen (71)

    Adresse

    Postanschrift

    Dörrhorststr. 36

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Gesundheitsamt

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sonst nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 5909-7640

    E-Mail: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • Name
    • Anschrift
    • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
    • Nutzungsart der Tiere
    • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
    •  bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Haltung von

    • Rindern,
    • Schweinen,
    • Schafen,
    • Ziegen,
    • Pferden und
    • Bienenvölkern

    besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Nutztiere, Tier, Dromedare, Puter, Perlhuhn, Muffel, Schwein, Biene, Rebhuhn, Tiere, Truthahn, Klauentier, Kamele, Fasan, Taube, Rind, Vögel, Gans, Maultiere, Ziege, Minipig, Nutztier, Wachtel, Reh, Vogel, Alpakas, Pferde, Huhn, Lamas, Pferderegistriernummer, Pute

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English