Meldung einer Tierhaltung
Beschreibung
Die Haltung von folgenden Tieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
- Rinder
- Schweine (auch Minipigs)
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
- Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
- Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
- andere Klauentiere
- Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
- Bienen und Hummeln
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.
Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im "Herkunfts- und Informationssystem Tier" (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Meldung einer Tierhaltung
Für die Anmeldung der Tiere benutzen Sie bitte das folgende Formular: LINK
Weiterhin sind alle Eigentümer von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden sowie Bienenvölkern verpflichtet, die Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu melden. Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung in Rheinland-Pfalz von mindestens einem Tier einer der o.a. Tierarten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Ludwigstraße 99
67165 Waldsee
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Verbraucherschutz, Veterinärwesen (71)
Adresse
Postanschrift
Dörrhorststr. 36
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Gesundheitsamt
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sonst nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 5909-7640
E-Mail: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de
Kontaktperson
Frau Ute Barthel
Postanschrift
Dörrhorststraße 36
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Gesundheitsamt
Telefon Festnetz: 0621 5909-7690
Fax: 0621 5909-7710
E-Mail: ute.barthel@rheinpfalzkreis.de
erforderliche Unterlagen
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
- Nutzungsart der Tiere
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
- bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Haltung von
- Rindern,
- Schweinen,
- Schafen,
- Ziegen,
- Pferden und
- Bienenvölkern
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nutztiere, Tier, Dromedare, Puter, Perlhuhn, Muffel, Schwein, Biene, Rebhuhn, Tiere, Truthahn, Klauentier, Kamele, Fasan, Taube, Rind, Vögel, Gans, Maultiere, Ziege, Minipig, Nutztier, Wachtel, Reh, Vogel, Alpakas, Pferde, Huhn, Lamas, Pferderegistriernummer, Pute