Meldung einer Tierhaltung
Beschreibung
Die Haltung von folgenden Tieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
- Rinder
- Schweine (auch Minipigs)
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
- Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
- Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
- andere Klauentiere
- Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
- Bienen und Hummeln
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.
Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung vom 03.03.2010 (Stand Juli 2010) haben Halter von Rindern, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde und Esel), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel dieses der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim anzuzeigen. Die Haltungen werden mit einer Registriernummer erfasst, welche auch Grundlage für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ist.
Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- 276 für Deutschland,
- 07 für Rheinland-Pfalz,
- 332 bzw. 316 für Bad Dürkheim oder Neustadt a.d.W.
- XXX drei Ziffern für die Ortsgemeinde und
- YYYY vier Ziffern für den Betrieb
Für die Durchführung der Registrierung werden folgende Daten benötigt:
- Name,Vorname des Eigentümers oder Besitzers,
- Wohnanschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
- Erreichbarkeiten (Telefon, fax, Mailadresse),
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart, ggf. Rasse und Geschlecht.
- Standort der Tiere, jeweils bezogen auf die Tierart (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
- Geburtsdatum des Eigentümers der Tiere,
- Bankverbindung mit Bankleitzahl und Kontonummer
Die Daten können per Post, Fax oder Mail an die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim geschickt werden:
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Abteilung 6
Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
Fax 06322-961-6050
veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Die Betriebsnummer wird Ihnen dann so schnell als möglich zugesandt.
Gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung vom 03.03.2010 (Stand Juli 2010) haben Halter von Rindern, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde und Esel), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel dieses der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim anzuzeigen. Die Haltungen werden mit einer Registriernummer erfasst, welche auch Grundlage für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ist.
Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- 276 für Deutschland,
- 07 für Rheinland-Pfalz,
- 332 bzw. 316 für Bad Dürkheim oder Neustadt a.d.W.
- XXX drei Ziffern für die Ortsgemeinde und
- YYYY vier Ziffern für den Betrieb
Für die Durchführung der Registrierung werden folgende Daten benötigt:
- Name,Vorname des Eigentümers oder Besitzers,
- Wohnanschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
- Erreichbarkeiten (Telefon, fax, Mailadresse),
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart, ggf. Rasse und Geschlecht.
- Standort der Tiere, jeweils bezogen auf die Tierart (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
- Geburtsdatum des Eigentümers der Tiere,
- Bankverbindung mit Bankleitzahl und Kontonummer
Die Daten können per Post, Fax oder Mail an die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim geschickt werden:
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Abteilung 6
Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
Fax 06322-961-6050
veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Die Betriebsnummer wird Ihnen dann so schnell als möglich zugesandt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Anmeldeformular Nutztierhaltung (pdf-Dokument)
Anmeldeformular Nutztierhaltung (pdf-Dokument)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft (Abteilung 6)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Im Notfall: Notfallerreichbarkeit Veterinärwesen (Tierschutz/Tiergesundheit): 0160 93289964 Notfallerreichbarkeit Lebensmittelüberwachung: 06322 961-6020 E-Mail: Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung:  veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de Ihre Mitteilung wird an die/den zuständigen Mitarbeiter/in weitergeleitet.
Kontakt
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
E-Mail: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-0
Fax: 06322 961-6050
Kontaktperson
Frau Anja Nicklas-Neu
Hausanschrift
Fax: 06322 961-86005
E-Mail: anja.nicklas-neu@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-6005
Frau Nadine Popp
Hausanschrift
E-Mail: nadine.popp@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-6009
E-Mail: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-86009
Frau Mandy Sperlich
Hausanschrift
E-Mail: Mandy.Sperlich@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-6007
Fax: 06322 961-86007
Frau Dr. Regina Kerth
Hausanschrift
E-Mail: regina.kerth@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9616010
Fax: 06322 96186010
Internet
erforderliche Unterlagen
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
- Nutzungsart der Tiere
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
- bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Haltung von
- Rindern,
- Schweinen,
- Schafen,
- Ziegen,
- Pferden und
- Bienenvölkern
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tiere, Pferde, Puter, Nutztier, Huhn, Ziege, Klauentier, Pferderegistriernummer, Kamele, Rind, Wachtel, Nutztiere, Vögel, Dromedare, Alpakas, Maultiere, Truthahn, Vogel, Perlhuhn, Minipig, Gans, Pute, Schwein, Reh, Fasan, Rebhuhn, Tier, Muffel, Taube, Biene, Lamas