Meldung einer Tierhaltung

    Beschreibung

    Die Haltung von folgenden Tieren  müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

    • Rinder
    • Schweine (auch Minipigs)
    • Schafe
    • Ziegen
    • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
    • Hühner
    • Enten
    • Gänse
    • Fasane
    • Perlhühner
    • Rebhühner
    • Tauben
    • Truthühner
    • Wachteln
    • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
    • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
    • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
    • andere Klauentiere
    • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
    • Bienen und Hummeln

    Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.

    Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im "Herkunfts- und Informationssystem Tier" (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Meldung einer Tierhaltung

    Gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung vom 03.03.2010 (Stand Juli 2010) haben Halter von Rindern, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde und Esel), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel dieses der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim anzuzeigen. Die Haltungen werden mit einer Registriernummer erfasst, welche auch Grundlage für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ist.

    Sie setzt sich wie folgt zusammen:

    • 276 für Deutschland,
    • 07 für Rheinland-Pfalz,
    • 332 bzw. 316 für Bad Dürkheim oder Neustadt a.d.W.
    • XXX drei Ziffern für die Ortsgemeinde und
    • YYYY vier Ziffern für den Betrieb

    Für die Durchführung der Registrierung werden folgende Daten benötigt:

    1. Name,Vorname des Eigentümers oder Besitzers,
    2. Wohnanschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
    3. Erreichbarkeiten (Telefon, fax, Mailadresse),
    4. Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart, ggf. Rasse und Geschlecht.
    5. Standort der Tiere, jeweils bezogen auf die Tierart (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
    6. Geburtsdatum des Eigentümers der Tiere,
    7. Bankverbindung mit Bankleitzahl und Kontonummer

    Die Daten können per Post, Fax oder Mail an die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim geschickt werden:

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim
    Abteilung 6
    Philipp-Fauth-Str. 11
    67098 Bad Dürkheim
    Fax 06322-961-6050
    veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de

    Die Betriebsnummer wird Ihnen dann so schnell als möglich zugesandt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Meldung einer Tierhaltung

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft (Abteilung 6)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstraße Süd 33

    67098 Bad Dürkheim

    Postanschrift

    Philipp-Fauth-Str. 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Im Notfall: Notfallerreichbarkeit Veterinärwesen (Tierschutz/Tiergesundheit): 0160 93289964 Notfallerreichbarkeit Lebensmittelüberwachung: 06322 961-6020 E-Mail: Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de Ihre Mitteilung wird an die/den zuständigen Mitarbeiter/in weitergeleitet.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • Name
    • Anschrift
    • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
    • Nutzungsart der Tiere
    • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
    •  bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Haltung von

    • Rindern,
    • Schweinen,
    • Schafen,
    • Ziegen,
    • Pferden und
    • Bienenvölkern

    besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Pferderegistriernummer, Schwein, Truthahn, Wachtel, Ziege, Dromedare, Alpakas, Perlhuhn, Pute, Minipig, Huhn, Puter, Lamas, Nutztier, Taube, Gans, Pferde, Kamele, Vogel, Klauentier, Rebhuhn, Biene, Nutztiere, Muffel, Rind, Fasan, Maultiere, Reh, Vögel, Tiere, Tier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English