Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christina Blum
Hausanschrift
Postanschrift
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"
Telefon Festnetz: 06133 4901-318
Fax: 06133 4901-209
E-Mail: christina.blum@vg-rhein-selz.de
Herr Peter Klein
Hausanschrift
Postanschrift
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"
Fax: 06133 4901-202
Telefon Festnetz: 06133 4901-179
E-Mail: peter.klein@vg-rhein-selz.de
Internet
Formulare
Antragsformular
erforderliche Unterlagen
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Formulare
Hinweise für Rhein-Selz: Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Kosten
45,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.05.2022
Stichwörter
Speisewirtschaften, Veranstaltungen, Gaststätten, Musikaufführungen, Schankwirtschaften, Kneipen, Gastronomie, Restaurant, Lärm, Außengastronomie, Gaststättenrecht, Schaustellungen