Sperrzeit Verkürzung

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 32 - Ordnung und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Neumayerring 72

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Neumayerring 72

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-392

    Fax: 06233 89-511

    E-Mail: ordnungundumwelt@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Bereich Ordnung und Umwelt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung, die den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Frankenthal (Pfalz) ein vielfältiges Angebot an Servicefunktionen und Diensten des allgemeinen Ordnungsrechts und zur Abwehr von Brandgefahren, zur technischen Hilfeleistung und Maßnahmen bei Gefahren größeren Umfangs bietet.

    Darüber hinaus nimmt er vor allem unterschiedliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr.

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Kneipen, Speisewirtschaften, Außengastronomie, Gastronomie, Musikaufführungen, Restaurant, Lärm, Gaststätten, Gaststättenrecht, Schaustellungen, Schankwirtschaften

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English