Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Hinweise für Neuwied: Gaststätte Ausnahme
Für die Außengastronomie kann nach § 4 Abs. 4 LImSchG der Beginn der Nachtzeit um eine Stunde hinausgeschoben werden.
Wichtig: Die Ausnahmegenehmigung wird nur für die Außengastronomie benötigt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-431
E-Mail: ordnungsamt@neuwied.de
Kontaktperson
Frau Cornelia Klöckner
Telefon Festnetz: +49 2631 802-426
E-Mail: ckloeckner@stadt-neuwied.de
Herr Torsten Schneider
Telefon Festnetz: +49 2631 802-429
E-Mail: tschneid@stadt-neuwied.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Außengastronomie)
erforderliche Unterlagen
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Hinweise für Neuwied: Gaststätte Ausnahme
Der ausgefüllte Antrag muss per Post oder persönlich eingereicht werden.
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Kosten
45,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.05.2022
Stichwörter
Speisewirtschaften, Veranstaltungen, Gaststätten, Musikaufführungen, Schankwirtschaften, Kneipen, Gastronomie, Restaurant, Lärm, Außengastronomie, Gaststättenrecht, Schaustellungen