Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Adenau (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Annweiler am Trifels (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Asbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bruchmühlbach-Miesau (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dahner Felsenland (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lingenfeld (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Loreley (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Pellenz (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rennerod (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Römerberg-Dudenhofen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wirges (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Handlungsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Kosten
45,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 03.04.2025
Stichwörter
Lärm, Speisewirtschaften, Außengastronomie, Schaustellungen, Restaurant, Musikaufführungen, Gastronomie, Gaststätten, Schankwirtschaften, Gaststättenrecht, Veranstaltungen