System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Feststellung der flächendeckenden Einrichtung

    System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Genehmigung

    Beschreibung

    Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.
    Die Genehmigung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, die erforderlich sind, um die beim Erlass der Genehmigung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Genehmigung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.

    Nach erfolgter Genehmigung haben Sie flächendeckend in dem bestimmten Einzugsgebiet unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Verpackungen einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Der Geschäftsbereich des  Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität umfasst die Umwelt im engeren Sinne, den Klimaschutz sowie die Bereiche Energie und Mobilität.

    Beschreibung

    Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland Pfalz trägt Verantwortung für den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Ein gutes Klima, reine Luft, sauberes Wasser, fruchtbare Böden, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie der Lebensräume – diese natürlichen Schätze gilt es auch  für nachfolgende Generationen zu erhalten. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist deshalb eine maßgebliche Richtschnur rheinland-pfälzischer Landespolitik. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität entwickelt in diesem Sinne konkrete Initiativen und Hilfestellungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 1

    55116 Mainz

    Postanschrift

    Postfach 31 60

    55021 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

    Fax: +49 6131 16-4646

    E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Es wird eine Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für die Abfallwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde kann bei der Genehmigung oder nachträglich verlangen, dass der Systembetreiber eine angemessene, insolvenzsichere Sicherheit für den Fall leistet, dass er oder die von ihm Beauftragten die Pflichten nach dieser Verordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder die zuständigen Behörden Kostenerstattung wegen Ersatzvornahme verlangen können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF am 30.01.2019

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gelber Sack, grüner Punkt, Abfall, Müll, Duales System, Gelbe Tonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)