Energieversorgungsnetzen Genehmigung der Aufnahme des Netzbetriebs beantragen
Sie möchten den Betrieb eines eines Energieversorgungsnetzes aufnehmen? Dann müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung beantragen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Energieaufsicht im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Adresse
Hausanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6321 992233
Fax: +49 6321 9932233
Internet
Voraussetzungen
Sie besitzen die
- Leistungsfähigkeit in personeller, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auf Dauer zu gewährleisten.
Handlungsgrundlage(n)
- § 4Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- § 2 Landesgebührengesetzes (LGebG)
- § 2 Abs. 3 Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)i.V.m. Nr. 7.1 der Anlage dieser Verordnung
- § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Verpflichtungs- bzw. Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung erfolgt nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von sechs Monaten.
Kosten
Der vorgesehene Gebührenrahmen beträgt zwischen 150 und 2.000 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.02.2020
Stichwörter
Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung, Energieversorgung, Energieversorgungsunternehmen, Energieversorgungsnetz, Teilnetze, Netzteile, Verbundnetz, Elektrizitäts- und Gasversorgung, Elektrizitätsnetz, Stromleitung, Stromnetz, Übertragungsnetz, elektrische Energie, Stromversorgungsnetz, Gas, Gasnetz, Gasverteilung, Fernleitungsnetzbetreiber, LNG-Anlagen, Speicheranlagen Lichtnetz