Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Gewerbsmäßigen Viehhandel / Viehtransport / oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Schulärztlicher Dienst
Schulstraße 4
76756 Bellheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Hauptstr. 25
76726 Germersheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. C. Gross (Amtstierärztin)
Besucheranschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: c.gross@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-302
Fax: 07274 53-15302
Frau K. Keller (Amtstierärztin)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimBesucheranschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimTelefon Festnetz: 07274 53-410
E-Mail: k.keller@Kreis-Germersheim.de
Fax: 07274 53-15302
Herr M. Rudisele (Verwaltungsleitung FB 43)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimBesucheranschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimTelefon Festnetz: 07274 53143
E-Mail: m.rudisele@kreis-germersheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Persönliche Unterlagen
- Betriebliche Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Mit dem gewerbsmäßigen Handel/Transport von Vieh oder Betrieb einer Sammelstelle darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige gestellt worden ist.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich beim zuständigen Veterinäramt. In einigen Fällen gibt es standardisierte Antragsformulare.
- Nach erfolgreicher behördlicher Prüfung wird das Gesundheitszeugnis ausgestellt
Fristen
Vor Beginn der gewerbstätigen Ausübung.
Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Die Dauer der Bearbeitung hängt von Art und Umfang des erforderlichen Gesundheitszeugnisses ab. Der Antrag ist mit mehreren Wochen Vorlauf zu stellen
1 bis 3 Wochen
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Auftrieb, Zulassungspflicht, Viehhandel, Sammelstelle, Registrierungspflicht, Viehtransport