Gewerbsmäßiger Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle Anzeige
    99110068169000

    Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

    Gewerbsmäßigen Viehhandel / Viehtransport / oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Schulärztlicher Dienst
    Schulstraße 4
    76756 Bellheim

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Hauptstr. 25
    76726 Germersheim

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2015
    Technisch geändert am 02.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Persönliche Unterlagen
    • Betriebliche Unterlagen

    Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Mit dem gewerbsmäßigen Handel/Transport von Vieh oder Betrieb einer Sammelstelle darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige gestellt worden ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich beim zuständigen Veterinäramt. In einigen Fällen gibt es standardisierte Antragsformulare.
    • Nach erfolgreicher behördlicher Prüfung wird das Gesundheitszeugnis ausgestellt

    Fristen

    Vor Beginn der gewerbstätigen Ausübung.

    Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

    Die Dauer der Bearbeitung hängt von Art und Umfang des erforderlichen Gesundheitszeugnisses ab. Der Antrag ist mit mehreren Wochen Vorlauf zu stellen

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009
    Technisch geändert am 29.08.2025

    Stichwörter

    Auftrieb, Zulassungspflicht, Viehhandel, Sammelstelle, Registrierungspflicht, Viehtransport

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020