Anzeige einer Straußwirtschaft

    Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

    Beschreibung

    Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Herxheim - FB3: Bürgerdienste (Ordnung und Soziales)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Hauptstraße 2

    76863 Herxheim bei Landau/Pfalz

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 07276 501-250

    Telefon Festnetz: 07276 501-0

    E-Mail: info@herxheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Bürgerbüro
    • Standesamt, Friedhöfe
    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • Polizei-Kontaktbeamte
    • Straßenverkehrsbehörde
    • Marktwesen
    • Sozialversicherung, Inklusion
    • Soziales, Asylbewerber
    • Altenzentrum St. Josef
    • Soziale Einrichungen, Seniorenarbeit, Tafel e.V., ökumenische Sozialstation

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug

    Formulare

    Der Antrag erfolgt formlos.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Wirtshaus, Schankerlaubnis, Wirtschaft, Strausswirtschaft, Besenwirtschaft, Heckenwirtschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de