Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Beschreibung
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bitburg
Aktuelles
Bitburg gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 15 64
54625 Bitburg
Kontakt
Stadt Bitburg - Gewerbeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr https://www.bitburg.de
Kontakt
Kontaktperson
Herr Simon Leiner
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-212
E-Mail: Leiner.S@stadt.bitburg.de
Fax: +49 6561 6001-290
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Formulare
Der Antrag erfolgt formlos.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Heckenwirtschaft, Schankerlaubnis, Wirtshaus, Besenwirtschaft, Strausswirtschaft, Wirtschaft