Anzeige einer Straußwirtschaft

    Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

    Beschreibung

    Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Montabaur (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug

    Hinweise für Montabaur: Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

    1. Antrag auf Erteilung der Gaststättenerlaubnis;  Gewerbeamt Montabaur
    2. Kopie Personalausweis: bei anderer Staatsangehörigkeit, Kopie des Reisepasses und der Meldebescheinigung ; bei der am Wohnort zuständigen Gemeinde-oder Stadtverwaltung, z.B. Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
    3. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (von der natürlichen und juristischen Person); bei dem am Wohnort bzw. Geschäftsort zuständigen Finanzamt 
    4. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (von der natürlichen und juristischen Person); Im Steueramt, der für den Wohnort bzw. Geschäftsort zuständigen Gemeinde-oder Stadtverwaltung 
    5. Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate; bei der am Wohnort zuständigen Gemeinde-oder Stadtverwaltung, z.B. Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
    6. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate (von der juristischen und natürlichen Person); bei der am Wohnort zuständigen Gemeinde-oder Stadtverwaltung, z.B. Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
    7. Auskunft aus der Schuldnerkartei; Zentrales Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz AG Kaiserslautern, www.vollstreckungsportal.de,Tel 0631/3721-171
    8. Auskunft aus dem Insolvenzverfahrensregister Zuständige Amtsgericht
    9. Unterrichtungsnachweis gem. § 4 Gaststättengesetz (kann auch innerhalb von 3 Monaten nachgereicht werden); IHK 
    10. Schulungsnachweis gem. § 4 Lebensmittehygieneverordnung; Unterschiedliche Anbieter (eventuell beim Veterinäramt erfragen)
    11. Nachweis Gesundheitsbelehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz; Kreisverwaltung
    12. Tabellarischer Lebenslauf  
    13. Pachtvertrag  
    14. Lageplan 2-Fach     
    15. Grundriss Zeichnungen 2-fach     
    16. Betriebsbeschreibung        
    17. Im Falle von Nutzungsänderungen: Nachweis über die Genehmigung durch Kreisbauamt (Baugenehmigung); Bauamt der Kreisverwaltung

    Formulare

    Der Antrag erfolgt formlos.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Hinweise für Montabaur: Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

    Die Gebühren berechnen sich nach dem Zeitaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Strausswirtschaft, Schankerlaubnis, Besenwirtschaft, Heckenwirtschaft, Wirtshaus, Wirtschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de