Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Beschreibung
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Herr Helmut Metzler
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-133
E-Mail: helmut.metzler@bendorf.de
Herr Fabian Vieweg
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: fabian.vieweg@bendorf.de
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-144
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
E-Mail: info@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-0
Kontaktperson
Herr Helmut Metzler
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-133
E-Mail: helmut.metzler@bendorf.de
Herr Fabian Vieweg
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-144
Fax: 02622 703-114
E-Mail: fabian.vieweg@bendorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Formulare
Der Antrag erfolgt formlos.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Strausswirtschaft, Wirtshaus, Besenwirtschaft, Heckenwirtschaft, Wirtschaft, Schankerlaubnis