Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Zuständigkeit
Gewerbebehörde
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcus Emmerich
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Sandra Eder
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Fax: 06133 4901-203
Frau Petra Boberg
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Doreen Heutling
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Domenica Kunze
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Frau Christina Blum
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: christina.blum@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-318
Fax: 06133 4901-209
Frau Natascha Römer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06133 4901-203
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Alexandra Kußmann
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Fax: 06133 4901-203
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020