Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

    Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
      • Edelsteine, Perlen und Schmuck
      • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

    zuständige Stelle

    Gewerbebehörde

    Zuständigkeit

    Gewerbebehörde

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Wörrstadt gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Römergrund 2 - 6

    55286 Wörrstadt

    Postanschrift

    Postfach 12 64

    55284 Wörrstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6732 601-0

    Fax: +49 6732 627-47

    E-Mail: info@vgwoerrstadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Wörrstadt - Jugend, Schutz und Ordnung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Zum Römergrund 2-6

    55286 Wörrstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: jugend-schutz-und-ordnung@vgwoerrstadt.de

    Telefon Festnetz: 06732 601-0

    Fax: 06732 627-47

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022 (von: Webservice, VG_Wörrstadt)

    Technisch geändert am 16.12.2024 (von: Webservice, VG_Wörrstadt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein

    Voraussetzungen

    Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

    2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

    3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Kosten

    Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)